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1. Geschichte des Altertums - S. 56

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
56 Geschichte der Römer. der sie in seine Hütte aufnahm und als seine Söhne auferzog. Herangewachsen, stürzten sie Amulius von seinem Throne und machten ihren Großvater Numitor wieder zum König von Alba Longa. Zugleich aber ^R°ms^faßten sie den Entschluß, auf dem Palatin eine Stadt zu gründen. Darüber aber, wer die Stadt beherrschen und wie sie heißen sollte, erhob sich ein heftiger Streit zwischen den Brüdern; und als Remus höhnte, daß die Mauer der neuen Stadt so niedrig sei, und schießlich über sie hinwegsprang, da zog Romnlns mit den Worten: „So geschehe jedem, der über meine Mauern springt!" das Schwert und erschlug den Bruder. 763. Um für die junge Stadt, deren Gründung von späteren Gelehrten in das Jahr 753 v. Chr. verlegt wurde, Einwohner zu gewinnen, errichtete Romulus auf dem k a p i t o l i n i s ch e n Hügel, der dem Palatin gegenüber liegt und zur Burg der Stadt gemacht wurde, eine F r e i st a t t für Verbannte und Abenteurer jeder Art. So füllte sich die Stadt, aber noch fehlten die Frauen. Da veranstaltete er ein Fest und Wettkämpfe, zu denen aus der Nachbarschaft viele Männer mit ihren Frauen herzuströmten; und während alle gespannt den Spielen zusahen, fielen auf ein von Romulus gegebenes Zeichen die Römer über die anwesenden Frauen her und raubten Der Sabiner- Erbittert über den Bruch des Gastrechts zogen die Sabiner, das r ts" mächtigste unter den geschädigten Völkern, gegen Rom; und eine blutige Schlacht wurde geschlagen. Schon war viel Blut geflossen, als plötzlich die geraubten Sabinerinnen sich zwischen die Streitenden stürzten und sie anflehten Frieden zu machen. In der Tat kam eine Einigung zustande. Die Sabiner siedelten sich auf dem Hügel Q u i r i n a l i s an, und beide Völker vereinigten sich zu einem Einheitsvolk. Die römische Königszeit. Verfassung. § 59. Die älteste Verfassung nnb die römische Religion. Der römische König war, wie die Könige des ältesten Griechenlands, oberster Heerführer, oberster Richter und oberster Priester. Wie den spartanischen Königen, so stand auch ihm ein Rat der Ältesten zur Seite, der Senat, in dem er den Vorsitz führte und dessen Meinung er einzuholen pflegte. Zur Entscheidung wichtiger Staatsangelegenheiten trat die V o l k s -Versammlung zusammen. An ihr nahmen nur die Freien Anteil; sie allein besaßen das Bürgerrecht; sie bildeten, da jeder zum Kampf für das Vaterland verpflichtet war, das Heer. Neben den Freien gab es in Rom noch hörige Leute und Sklaven. Die Hörigen, Klienten, waren Schutzgenossen vornehmer Geschlechter, unter deren Schutz sie den Acker bebauten

2. Geschichte des Altertums - S. 58

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
58 Geschichte der Römer. das aus Etrurien herstammte und nach der Stadt Tarquinii die Tar-totqidnhi?quini er hieß. Tarquinius Priscus, d. H. der Alte, war ein V 3<Us' glanzliebender Fürst, der nicht nur Kriege führte, sondern auch, wie die Tyrannen Griechenlands, große Bauten errichtete und so die Stadt verschönte. Unter Heranziehung etruskischer Baumeister begann er einen großen und prächtigen Tempel des Jupiter auf dem Kapitol zu errichten. Er baute ferner zahlreiche unterirdische, aus Stein gemauerte und gewölbte Kanäle, die K l o a k e n, durch die der sumpfige und daher ungesunde Boden der Stadt entwässert wurde und die noch heute ihre Dienste tun; in der nunmehr trocken gelegten Niederung nördlich vom Palatin legte er das Forum, den mit breiten Quadern gepflasterten Marktplatz, an. Seivius Ihm folgte sein Schwiegersohn S e r v i u s T u l l i u s. Er war ein “S milder und volksfreundlicher König, der sich durch die Verfassung, die ? Mischecr ^em römischen Volke gab, ein hohes Verdienst und großen Ruhm erwarb. Berfasiung. Zwei Stände hatten sich in Rom herausgebildet: der wohlhabendere Adel, die P a t r i z i e r, und die ärmere Bevölkerung, Bauern und Handwerker, die man die P l e b e j e r nannte. So wie nun vorher Solon in Athen den Streit des Adels mit der übrigen Bürgerschaft dadurch zu schlichten gesucht hatte, daß er allen Bürgern'politische Rechte, aber nicht die gleichen Rechte gab, so verfuhr auch Servius Tullius; wie Solon, stufte auch er die p o l i t i s ch e n R e ch t e nach dem Vermögen ab. Nach dem Grundbesitz teilte er das Volk in fünf Klassen und diese wieder in Centurien. Centurienweise stimmte das Volk in der Volksversammlung, den Komitien, ab, die daher Centuriatkomitien heißen. So erhielten denn auch die Plebejer Zutritt zur Volksversammlung, wenn auch den Wohlhabenderen hier die Mehrzahl der Stimmen zufiel; auch die Plebejer trugen jetzt die Waffen für das Vaterland; sie waren aus Halbbürgern Bürger geworden. Der treffliche König sand nach der Sage ein furchtbares Ende. Er hatte zwei Töchter, beide nach dem Vater Tullia benannt, die er mit den beiden Söhnen feines Vorgängers, des Tarquinius Priscus, vermählte. Da tötete die jüngere Tullia, ein verbrecherisches Weib, ihren Gatten Lucius und zugleich der eine der Tarquiuier, Lucius, seine Gemahlin; der ^Tuma^ Mörder und die Mörderin schlossen darauf die Ehe miteinander. Bald gingen sie weiter und wandten sich in ihrem surchtbaren Ehrgeiz gegen den König selbst. Im Senate erschien eines Tages Lucius und nahm für sich den Thron in Anspruch. Als Servius herbeieilte, stürzte er den Greis die Stufen hinunter, die zu dem Senatsgebäude hinaufführten; und Tullia, d,e in ihrem Wagen herbeifuhr, um den Gemahl als König zu begrüßen, scheute sich nicht die Rosse über den Leichnam des Vaters hinwegzulenken.

3. Geschichte des Altertums - S. 59

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die neue Verfassung und der Krieg mit Porjena. 59 In so ruchloser Weise wurden Lucius Tarquinius und Tullia die Beherrscher von Rom. Lucius Tarquinius führte im Inneren ein gewalttätiges und tyrannisches Regiment, weshalb er den Beinamen Superbus führt. Wie die griechischen Tyrannen, umgab er sich mit einer Leibwache und verfolgte viele Mitglieder des Adels durch Verhaftung, Achtung und Hinrichtung, während er ihre Güter einzog. Den Senat berief er ebensowenig wie die Volksversammlung; die Verfassung des Servius hob er auf. Wie sein Vater, liebte er fürstlichen Glanz und vollendete die großen Bauten, die jener begonnen hatte, insbesondere die Kloaken und den Tempel des kapitolinischen Jupiter. Nach außen breitete er Roms Herrschaft weiter aus als irgend einer seiner Vorgänger. Da wurde die Gewalttat, die sein Sohn Sextus an der tugendhaften Lukretia vollführte, der Anlaß zu seinem Sturze. Lukretia tötete sich selbst; die Römer aber erhoben sich unter Führung des Junius Brutus und stürzten das Königtum. Tarquinius begab sich nach einer Stadt Etruriens. 510. Ii. pie Zeit der römischen Kepuölik. 510—30. 1. Die Zeit der Ständekämpfe und der (Eroberung Italiens. 510-266. Die neue Verfassung iiitb der Krieg mit Porseua. § 61. Die neue Verfassung. Seit dem Sturze der Königsherrfchaft war Rom eine Republik. An Stelle des Königs traten zwei Konsuln Konsuln, als oberste Beamte, als Heerführer und Richter. Ihre Macht war schon deshalb geringer als die der Könige, weil sie sich darein teilen mußten; aber dazu kam, daß sie nur auf ein Jahr gewählt wurden. Nur in Notlagen des Staates schien es richtig, die oberste Gewalt in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Dann wählte man einen Diktator, der in un-Diktat»-, umschränkter Weise gebot; aber auch die Machtbefugnis des Diktators dauerte nie länger als sechs Monate. So kam es, daß der größte Einfluß dem Senat zufiel; und da in diesem nur Adlige, Patrizier, saßen, da ferner auch zu Beamten und Priestern nur Adlige gewählt wurden, so Senat, muß man die damalige Verfassung Roms eine aristokratische nennen. Zwar wurde die V o l k s v e r s a m m l u n g regelmäßig berufen; aber auch

4. Geschichte des Altertums - S. 61

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter Beginn der Ständekämpfe. 61 machten, um parteiisch Recht zu sprechen. Viele Plebejer waren auch, wie die athenischen Bauern zu Solons Zeit, in Schulden geraten; da aber die Zinsen sehr hoch waren, so waren sie oft nicht in der Lage sie abzutragen; und nach dem strengen Schuldrecht wurde ihnen dann nicht nur die Habe genommen, sondern auch sie selbst nebst ihrer Familie verkauft. In diesen Nöten faßten die Plebejer, wie die Sage berichtet, den Entschluß, Rom zu verlassen und auf dem „heiligen Berge" am Ufer ®,n£ng des Anio, der wenig oberhalb Roms in den Tiber mündet, eine neue Stadt zu gründen. Mit Weib und Kind zogen sie dorthin. Die Patrizier be- Berg, fanden sich in einer peinlichen Lage; endlich schickten sie, wie erzählt wird, Menenius Agrippa als Gesandten zu den Ausgewanderten, der sie durch die Erzählung von der Empörung der Glieder gegen den Magen zur Versöhnlichkeit stimmte. Trotzdem kehrten die Plebejer nicht eher wieder nach Rom zurück, als bis man ihnen das Recht eingeräumt hatte, eigene Beamte, die zehn Volkstribunen, zu wählen. Diese erhielten die Die^ou»-Aufgabe, jeden einzelnen Plebejer gegen Willkür und Mißhandlung seitens der Beamten zu schützen. Jede Amtshandlung des Konsuls, jeden Beschluß des Senats konnten sie durch ihren Einspruch ungültig machen; sie galten für unverletzlich, und wer sich an ihnen vergriff, wurde geächtet. Ihre Einsetzung war der erste Sieg der Plebejer. § 64. Coriolan. Ein besonders stolzer und trotziger Patrizier war der Sage nach Gnäus Marcius, der den Beinamen Coriolanus führte. Dieser machte bei einer Hungersnot den Vorschlag, an die Plebejer nur dann Getreide zu verteilen, wenn sie aus das Tribunat verzichteten. Daraus wurde er von den Tribunen angeklagt; und da er seine Verurteilung voraussah, verließ er Rom. Er ging zu den Feinden seiner Vaterstadt, zu den Volskern, und bestimmte diese zu einem Feldzuge gegen Rom, in dem er selbst sie führte. Unwiderstehlich drang er bis eine Meile vor Rom vor. Gesandte, die man an ihn schickte, wies er ab; auch den Priestern, die ihn um Gnade anflehten, schenkte er kein Gehör; erst als die römischen Frauen, an ihrer Spitze seine Mutter und seine Gattin, bittend in seinem Lager erschienen, führte er das Volskerheer wieder nach Hause. § 65. Die Fabier. Cincinnatus. Unbändiger Standeshochmut, wie ihn Coriolan an den Tag legte, war ein wesentlicher Zug in dem Charakter der römischen Patrizier. Daß ste aber auch andere, bessere Eigenschaften besaßen, den Geist opferfreudiger Vaterlandsliebe, strengen Ernst und Einfachheit der Sitten, bewies das Beispiel der Fabier und des Cincinnatus.

5. Geschichte des Altertums - S. 63

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Vrand Rc>ms. Tie Beendigung der Ständekämpfe. 63 wegen seines Hochmuts verrufenen Patriziergeschlechts. Dieser machte den frevelhaften Versuch, Virginia, die schöne Tochter eines angesehenen Plebejers, in seine Gemalt zu bringen, indem er sie einem seiner Klienten, der sie auf sein Betreiben als seine Sklavin beanspruchte, als Richter zusprach. Da entschloß sich ihr greiser Vater Virginius zu einer fürchterlichen Tat; er führte die Tochter, als wolle er von ihr Abschied nehmen, beiseite und stieß ihr ein Messer, das er von einer der dort am Forum befindlichen Fleischbänke wegnahm, in das Herz. Diese Tat entflammte die Wut des Volkes. Zum zweiten Male soll die Plebs aus Rom hinaus nach dem heiligenberg gezogen sein; und nicht eher kehrte sie zurück, als bis die Decemvirn gestürzt worden waren. Wenige Jahre nachher errang die Plebs ihren dritten Sieg. Das Verbot der Ehe zwischen Patriziern und Plebejern wurde aufgehoben. Das Ehe- gesetz Ter Brand Roms. Die Beendigung der Ständckämpfe. § 07. Der Einfall der Gallier. Die nächsten Jahrzehnte waren erfüllt von Fehden mit den Nachbarvölkern. Folgenreich war es besonders, daß die Römer nach zehnjähriger Belagerung unter Führung des F u r i u s Eroberung Camillus die Stadt Veji einnahmen. Seitdem war Rom die Haupt-stadt der umliegenden Landschaft. Da wurde Rom einige Jahre später durch einen Angriff der G a l l i e r, die in großen Schwärmen die Alpen überschritten und Oberitalien erobert hatten, in die größte Bedrängnis gebracht. Es waren wilde, hochgewachsene Gestalten, die im Kampfe den Oberkörper gern nackt trugen und sich mit goldenen Armringen und Halsketten zu schmücken liebten, Krieger von ungestümer Tapferkeit, aber ohne Zucht und nicht an Gehorsam gewöhnt. In der Gegend derallia, eines kleinen Nebenflusses des Tibers, traten ihnen Schlacht an die Römer entgegen, wurden aber völlig geschlagen. Die Stadt Rom war bcc ®nia‘ außer dem Kapitol, wo eine Besatzung verblieb, nicht zu retten. Die Bevölkerung verließ die Stadt, und nur achtzig greise Senatoren, die den Untergang Roms nicht überleben mochten, blieben zurück, nahmen, in die Toga gehüllt, in ihren Häusern Platz und ließen sich hier von den einbrechenden Barbaren niebermachen. Rom würde niebergebrannt. Brand Romi Nun belagerten die Gallier das Kapitol, ohne es jedoch nehmen zu können. Einst zwar gelang es ihnen in dunkler Nacht bis fast zum Gipfel emporzuklimmen; da erhoben zum Glück Roms die heiligen Gänse der Juno ein lautes Geschrei und weckten dadurch Marc usmanlius, der eilend herbeikam, um den ersten der Feinde und mit ihm die übrigen hinunter-

6. Geschichte des Altertums - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit der Samniterkriege. 65 Männer sich um Ämter bewerben. Bald schlossen sich die Familien, deren Mitglieder die hohen Staatsämter zu bekleiden pflegten, zu einem neuen Adel, iinetn Amtsadel, zusammen, der sowohl patrizische wie plebejische Amtsadi. Geschlechter umfaßte. Unter dieser Verfassung hat das römische Volk Glänzendes geleistet; innerlich geeint, waffentüchtig, in seinen Sitten einfach und unverdorben, opferfteudig und vaterlandsliebend, wurde es unter der Führung tüchtiger Feldherren und kluger Staatsmänner zum herrschenden Volke unter den Völkern der antiken Welt. Zunächst gewinnt es die Herrschaft über Italien. Seit dem Jahre 266 breitet es durch schwere, aber glücklich beendete Kriege seinen Einfluß über die übrigen Länder des Mittelmeeres aus. Die Zeit der Samniterkriege. § 69. Das tapfere, freiheitliebende Bergvolk der S a m n i t e r war • „. , f ©omnttcr* dasjenige Volk, das den nach der Beherrschung Italiens strebenden Römern fxteße- am tapfersten widerstand. D r e i K r i e g e sind nach der Überlieferung mit ihnen geführt worden. Ferner fällt in jene Zeit ein Krieg mit den^"n-rkri-g Latinern, die bisher treue Bundesgenossen gewesen waren. Aus dem Latinerkriege wird uns berichtet von der echten Römertugend, welche die beiden Konsuln Titus Manlius Torquatus und Publiusdeciusmus bewiesen. Manlius ließ seinen Sohn, der sich gegen sein Verbot in einen Zweikampf mit einem vornehmen Latiner eingelassen hatte, obwohl er gesiegt hatte, hinrichten. Decius entschloß sich in der Schlacht am Vesuv, als die römische Schlachtreihe wankte, sich für sein Volk zu opfern; nachdem er von einem Priester sich und zugleich das feindliche Heer den unterirdischen Göttern hatte weihen lassen, stürzte er sich unter die Feinde und starb den Heldentod. Sein Beispiel entflammte die Seinen, es ihm nachzutun, und so wurde der Sieg gewonnen. Der Krieg endigte mit der Unterwerfung der Latiner. Weit bedeutsamer ist der zw eite Samniterkri eg, der sich mit wechselndem Glücke über zwanzig Jahre lang hinzog. Der schwerste di ser Kriege aber war der dritte Samniterkrieg; denn in btcf :m standen dm Römern die meisten Völker des mittleren Italiens gegenüber. In der entscheidenden Schlacht bei Sentinum in Umbrien opferte sich der Konsul Decius Mus wie einst sein Vater für das Vaterland; nun faßten die Römer wieder Mut, und der Sieg wurde gewonnen. «rubauer. Beschicht!. Lehrbuch für Mädchensch. 1. ö Aufl. 5

7. Geschichte des Altertums - S. 17

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Spartaner. 17 Diese genossen mancherlei Ehren; ihr Krongut war größer als die Güter anderer Spartiaten, sie erhielten bei den gemeinsamen Mahlzeiten, an denen auch sie gewöhnlich teilnahmen, eine doppelte Portion und einen besonders großen Anteil an der Kriegsbeute. Im Felde führten sie das Heer an: und als höchste Priester des Volkes verrichteten sie gewisse Opser. Aber im übrigen war ihre Macht beschränkt durch den Rat der Alten (Gerusia), der aus 28 über 60 Jahre alten Männern bestand; dieser Staatsrat, in dem die Könige den Vorsitz führten, leitete das ganze Staatswesen. Wenn wichtige Dinge, Krieg und Frieden, Verträge, Gesetze zur Beratung standen oder Beamte gewählt werden mußten, so trat die Volksversammlung zusammen; sie wurde zur Zeit des Vollmondes berufen; an ihr konnten., alle Spartiaten teilnehmen. Eine besondere Stellung im Staatswesen nahmen die fünf jährlich neugewählten Ephoren, d.h. Aufseher, ein. Ihnen besonders fiel die Auf-Ephoren, gäbe zu, die überlieferte Sitte und Zucht aufrecht zu erhalten und jeden Verstoß dagegen zu ahnden. Im Lause der Zeit wurden sie immer mächtiger und vermochten selbst die Könige vor ihr Gericht zu ziehen. Auch dadurch suchte man die Eigenart des spartanischen Staatswesens zu erhalten, daß man den Verkehr mit dem Auslande möglichst erschwerte. saemugen Fremde, die sich in Sparta aufhielten, wurden oft plötzlich ausgewiesen, den Spartanern das Reisen im Auslande verboten. Als Geld dienten in Lace-dämon eiserne Münzen; Gold- und Silbergeld war untersagt. § 17. Die spartanischen Eroberungskriege. In einem Kriegerstaate, wie es der spartanische war, konnte es nicht ausbleiben, daß die Eroberungslust großgezogen wurde. Es kam dazu, daß die Bevölkerung sich vermehrte und die vorhandenen Güter für die wachsende Zahl der Familien nicht ausreichten. Da waren es die fruchtbaren Fluren Messeniens, welche die Gier der Spartaner vor allem reizten. In zwei langen, wechselvollen Kriegen wurde Tic messe. Messenien erobert, die Bewohner unterworfen und ihr Land an Spartiaten- Steg” familien verteilt. Immer weiter dehnte sich seitdem die Macht und der Einfluß der ier Mo» Spartaner aus. Alle Staaten des Peloponnes, mit Ausnahme von Argos, das ihnen immer feindlich blieb, ordneten sich ihnen unter und schlossen sich unter ihrer Hegemonie, d. h. Führung, zu einem peloponnesifchen Bunde zusammen. Um das Jahr 500 war kein Staat in Griechenland mächtiger als Sparta. Neubauer. Beschicht!. Lehrbuch für Mädchensch. I. 5. Hust.

8. Geschichte des Altertums - S. 32

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der ffiitecficn. eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte. Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend, besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden. Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen). Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.

9. Geschichte des Altertums - S. 60

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
60 Gejchichte der Römer. in dieser verfügten, wie oben erzählt ist, die Besitzenden über die Mehrzahl der Stimmen. § 62. Porsena. Bald zeigte es sich, daß Rom als Republik nicht mehr so mächtig war wie unter den letzten Königen. Es muhte Kriege mit mehreren seiner Nachbarn führen, die nicht immer glücklich waren. Der Porsena. König der etruskischen Stadt Clusium, Porsena, erschien vor Rom und siegte in einer Schlacht vor den Toren der Stadt. Ja die Etrusker wären beinahe mit den Fliehenden zugleich über die Tiberbrücke in die Stadt hineingedrungen, wenn nicht der kühne H o r a t i u s C o c l e s vor der Brücke sich ihnen entgegengestellt und sie abgewehrt hätte, bis die Seinen ihm zuriesen, die Brücke sei abgebrochen; dann stürzte er sich in den Strom und erreichte trotz der feindlichen Geschosse unversehrt das linke Ufer. Freilich wurde nunmehr die Stadt belagert, und bald entstand darin Not an Lebensmitteln. Da entschloß sich ein römischer Jüngling, Mucius mit Namen, den Porsena zu töten. Als Überläufer begab er sich in das feindliche Lager; aber er verwechselte mit dem König den königlichen Schreiber und erstach diesen. Mit der Folter bedroht, streckte er, um zu zeigen, daß er keine Qualen fürchte, die rechte Hand ins Feuer und ließ sie langsam verzehren. Bewundernd schenkte ihm Porsena das Leben; Mucius, der seitdem den Beinamen Scävola, d. H. Linkhand, trug, teilte ihm darauf mit, dreihundert römische Jünglinge hätten sich verschworen, ihn zu ermorden. Aus Furcht soll Porsena darauf den Römern Frieden gewährt haben. Seine B e -dingungen waren aber hart; die Römer mußten ihm versprechen, das Eisen nicht zur Anfertigung von Waffen, sondern nur von Werkzeugen für den Ackerbau zu verwenden. Der ‘Sefliiin der Stiindckiimpfe. «lagen der § 6z. Die Einsetzung der Volkstribunen. Auch fernerhin bleibt die Wtbe,ei' geschichtliche Überlieferung noch lange unsicher. Die Geschichte der K ä m p f e z w i s ch e n d e n P a t r i z i e r n u n d P l e b e j e r n, die sich im fünften und vierten Jahrhundert v. Chr. abspielen, ist vielfach von der Sage ausgeschmückt. Die Plebejer beklagten sich darüber, daß sie nur geringe politische Rechte besaßen und keine Ämter bekleiden durften, daß die Patrizier hochmütig auf sie herabsahen und nicht einmal die Ehe zwischen Angehörigen beider Stände erlaubt war. Es kam dazu, daß die Gesetze, wie in Athen vor Drakon, so auch damals in Rom, nicht aufgezeichnet waren; und man meinte, daß die patrizischen Richter sich dies oft zu nutze

10. Geschichte des Altertums - S. 64

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
64 Geschichte der Römer. zustoßen. Nach langer Belagerung kam ein Vertrag zustande. Gegen Abzug der Zahlung eines hohen Lösegeldes waren die Gallier bereit abzuziehen; als die Summe bezahlt wurde, sollen sie sich falschen Gewichts bedient haben, und als die Römer sich darüber beklagten, warf der B r e n n u s, d. H. der Anführer der Gallier, mit dem Ausruf: „Wehe den Besiegten!" auch sein schweres Schwert noch in die Wagschale. Später erzählte man, daß in diesem Augenblicke der zurückberufene und zum Feldherrn ernannte Camillus mit einem Heere erschienen sei und den Feinden ihre Beute wieder abgenommen habe. Ausgleich der § 68. Das Ende der Ständekämpfe. Die Verfassung Roms. Rom 6t5nbe' wurde nun wieder aufgebaut. Einige Jahrzehnte später wurde den Ständekämpfen dadurch ein Ende gemacht, daß den Plebejern ein wichtiges Zugeständnis gemacht wurde: es wurde bestimmt, daß einer der beiden Konsuln immer ein Plebejer sein müsse. Seitdem war die Eintracht im 366. Staate hergestellt. Im Jahre 366 bekleidete zum ersten Male ein Plebejer das Konsulat. In den nächsten Jahrzehnten erhielt die Plebs auch zu den übrigen Staatsämtern Zutritt. Trotzdem blieb Rom auch ferner ein a r i st o k r a t i f ch regierter Staat, und s!nat Die Volksversammlung (Komitien), in der jeder volljährige Bürger seine Stimme abgeben durfte, beschloß zwar die Gesetze und wählte die Beamten, aber den Mittelpunkt der Staatsverwaltung bildete doch der Senat, der die Gesetze vorher durchberiet und die Tätigkeit der Beamten beaufsichtigte. Beamten. Die Zahl der Beamten hatte sich indessen vermehrt. Neben die Konsuln, denen die Heeresführung und die Leitung des Senats und der Volksversammlung zustand und denen zum Zeichen ihrer obersten Gewalt die Liktoren mit den Rutenbündeln und den Beilen voranschritten, waren sür die verschiedenen Zweige des Staatslebens neue Beamte getreten. Die beiden Censoren hatten zunächst die Aufgabe, die Bürger nach ihrem Vermögen abzuschätzen und in die Steuerklassen zu verteilen; ferner aber lag es ihnen ob, eine sittenrichterliche Gewalt über die Bürger auszuüben, solchen, die einen tadelswerten Lebenswandel führten, eine Rüge zu erteilen und unwürdige Senatoren aus dem Senat auszuschließen. Die beiden Prätoren übten die Rechtspflege aus. Den Ä d i l e n stand die Markt- und Handelspolizei und die Leitung der großen öffentlichen Spiele zu, die vom Staate veranstaltet wurden. Die Volkstribunen leiteten die Versammlungen der Plebejer. Die Q u ä st o r e n endlich waren die Verwalter der Staatskassen. Keiner der Beamten erhielt Gehalt. Daher konnten nur reiche
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